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Neue EnEV 730.02 betrifft konventionelle Trinkwasser-Erwärmer ­ ab 150 Liter

Per 1. Januar 2024 tritt die neue Energie­effizienzverordnung (EnEV) 730.02 des Bundes in Kraft.

Welche Geräte sind betroffen?

Alle Stand- und Wand-Trinkwasser-Erwärmer (Boiler) mit mehr als 150 Litern Inhalt. Ausgenommen sind Hochschrank - und Einbau- Trinkwasser-Erwärmer mit Abmessungen nach dem Schweizer Mass-System (SMS).

Welche Mindestanforderungen für Trinkwassererwärmer gelten ab 01.01.2025?

Ab 1. Januar 2025 dürfen in der Schweiz konventionelle Trinkwasser-Erwärmer (Elektroboiler) mit einem Inhalt von mehr als 149 Litern nur noch dann installiert werden, wenn diese mindestens die Energieeffizienzklasse B erreichen. Die Vorschriften gelten für Stand- und Wand-Trinkwasser-Erwärmer, ausgenommen sind Hochschrank- und Einbau-Wassererwärmer mit Abmessungen nach dem Schweizer Mass-System (SMS).

Energieeffizienzklasse B oder besser

Die EnEV orientiert sich bei der Festlegung der Energieeffizienz-Mindestanforderungen für konventionelle Warmwasserbereiter an der EU-Energie-Etikette. Die Skala reicht von der (schlechtesten) Energieeffizienzklasse G bis zur (besten) Energieeffizienzklasse A.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Ja. Noch bis zum 31.12.2024 dürfen nicht-EnEV-konforme Geräte normal installiert werden. Die Übergangsfrist dient dazu, vorhandene Lagerbestände bei den Herstellern und im Handel abzubauen.

Welche Alternativen gibt es für den Ersatz eines Trinkwasser-Erwärmers?

  • Installation eines konventionellen Warmwasserbereiters mit maximal 150 Litern Inhalt
  • Installation eines Wärmepumpen-Boilers*
  • Anschluss eines Register-Wassererwärmer für die Erwärmung des Brauchwarmwassers ans bestehende Heizsystem


* Bei der Installation eines Wärmepumpen-Boilers müssen stets die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden (Mindestraumvolumen, maximal zulässiger Geräuschpegel etc.).

Patrik Bertschinger

Patrik Bertschinger

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