MuKEn 2014: was Sie unbedingt wissen müssen
Ohne Überraschungen durch den Vorschriftendschungel
MuKEn 2014 steht für die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“. Diese wurde anfangs 2015 durch die Energiedirektoren aller Schweizer Kantone verabschiedet. Sie dient als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen. Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul mit 18 Unterkapiteln sowie zehn Wahlmodulen. Diese geben nebst den Anforderungen an eine energieeffiziente Gebäudehülle auch Vorschriften zur Gebäudetechnik und Energieerzeugung vor.
Warum gibt es die MuKEn 2014 überhaupt?
Die neue MuKEn 2014 ist ein Bestandteil der Energiestrategie 2050 des Bundes und hat primär das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Der Bund stellt sich damit hinter den weltweiten Plan des Klimaabkommens von Paris. Ein Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen sind fossile Brennstoffe, welche noch die Mehrheit der in der Schweiz verbreiteten Wärmeerzeuger ausmachen. Das Energiegesetz hat vor allem Auswirkungen auf ineffiziente Altbauten. Gut gedämmte moderne Gebäude sind von den Änderungen kaum betroffen.
Was bedeutet die Energieverordnung für mich als Hausbesitzer konkret?
- Innert 15 Jahren sind alle bestehende Elektroheizungen ungeachtet ihres Zustandes zu ersetzen.
- Beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung muss 10% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energie erzeugt werden. Dies gilt für alle Gebäude, welche schlechter sind als die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).
Quelle: HEV Schweiz
Verteuert sich die Sanierung durch die MuKEn 2014 Vorschriften?
Durch das neue Energiegesetz werden die anfänglichen Investitionen höher, sie werden jedoch teils durch Förderungen kompensiert und der Energiebedarf lässt sich deutlich senken. Zudem steigert eine sinnvolle Sanierung den Wert Ihrer Liegenschaft, was sich über die Aufstockung der Hypothek finanzieren lässt.
Welche Sanierungslösung ist für mich die richtige?
Dies kann nicht pauschal gesagt werden und ist objektspezifisch zu betrachten. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle, z.B. bestehendes Heizsystem/Temperaturen, Energieverbrauch, Platzverhältnisse, Investitionskosten, geplante Massnahmen an der Gebäudehülle, sowie Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Was sind die 11 Standardmassnahmen?
Für sanierungsbedürftige Gebäude mit einer GEAK Gebäudeklasse E, F oder G stehen zur Vereinfachung des Prozesses elf Standardlösungen bereit. Nähere Informationen zu diesen elf Standardlösungen finden Sie hier.
Ich möchte eine andere Lösung als die 11 Standardlösungen umsetzen. Geht das?
Ja. Sofern Ihr Gebäude in die GEAK Gebäudeklasse E, F oder G fällt, müssen Sie einfach rechnerisch nachweisen, dass sie das Ziel der Reduktion fossiler Energie von 10 Prozent erreichen. Haben Sie GEAK A-D oder ein Minergie-Label, haben Sie freie Wahl.
Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zu dem Thema?
Bei den kantonalen Energiefachstellen bzw. auf der Website der kantonalen Energiedirektoren befinden sich sämtliche Informationen/Dokumente zum Thema MuKEn 2014.
Welche Förderbeiträge gibt es?
Die Fördergelder sind pro Kanton unterschiedlich geregelt. Die Website www.energiefranken.ch vermittelt einen Überblick.
Wie wird die Energieklassifizierung (GEAK; Gebäudeausweis der Kantone) der Gebäude aufgeteilt?
Die Gebäude werden ebenfalls einem Energielabeling unterzogen (A bis G). Dabei ist, wie bei Haushaltsgeräten, das Label A das Gebäude mit der höchsten Energieeffizienz. Der Wert wird über einen Energienachweis mit der GEAK-Software ermittelt. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch einen Energieberater bzw. GEAK-Experten.
Wie weit sind die verschiedenen Kantone in der Umsetzung von MuKEn 2014?
Der aktuelle Stand der Umsetzung finden Sie auf der Grafik unten. In vielen Kantonen laufen die parlamentarischen Beratungen noch.
Quelle: HEV Schweiz
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